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ZFI: Vortrag Behindertentestament

Eltern eines Kindes mit Behinderung möchten in erster Linie, dass ihr Kind im Falle ihres Todes gut versorgt ist. Nimmt das Kind allerdings Sozialhilfeleistungen in Anspruch, so besteht die Gefahr, dass der Staat auf das ererbte Vermögen zugreift und das Kind keinen spürbaren Vorteil aus der Erbschaft hat. Durch ein sogenanntes Behindertentestament kann man dem entgegenwirken und es wird eine Verbesserung der Lebensqualität über die weiter zu gewährenden Sozialhilfeleistungen hinaus erreicht.

Diesem wichtigen Thema widmet sich das Zentrum für Inklusion im Rahmen eines Vortrags am Donnerstag, 27.10.2022 um 18 Uhr. Ruth Mundanjohl, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht aus Mannheim, wird die Notwendigkeit sowie die Gestaltung eines Behindertentestaments erklären und auf Wunsch für ein kostenloses Erstberatungsgespräch zur Verfügung stehen. Für den Vortrag lädt das Zentrum für Inklusion in den Hector Saal des Pilgerhauses ein, Am Pilgerhaus 8 in Weinheim.

Anmeldungen zum Vortrag bitte an das Zentrum für Inklusion: info(at)zentruminklusion.de oder telefonisch 06201 3897857 in der Zeit Mo-Fr, 08.00-14.00 Uhr.

Hier lesen Sie den Bericht in den Weinheimer Nachrichten.